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Pflicht für Hausbau ab 2009: Wärme
aus erneuerbaren Energien
Nun ist es rechtskräftig, dass
erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt für die gesamte
Bundesrepublik Deutschland. Nachstehend die wichtigsten Daten:
Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten
einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jetzt
verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt
verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder
Biomasseheizungen vor.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer
Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent
steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes,
desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das
Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer:
"Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt,
macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger
(Öl und Gas)".
Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien
in ihre Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte
Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten
wählen:

Massiver Bungalow bei Osnabrück

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Januar 2009
Hinweis:
Alternativ kann das Gesetz auch eingehalten werden,
indem die Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung EnEV um mindestens 15%
unterschritten werden.
Diesen Wert unterschreiten wir selbstverständlich mit unserer
hochwertigen Bauweise.
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