#442
Nadine Vogt
Teilnehmer

Gutes Gespür. Bei vielen Programmen von KfW und BAFA muss der Antrag gestellt sein, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag fest abgeschlossen wird. Manchmal gibt es Konstruktionen mit Vertrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Die Regeln unterscheiden sich je nach Programm und ändern sich, deshalb: Konditionen vorher prüfen, beim Fördergeber oder in der Beratung, nicht auf Zuruf vom Heizungsbauer. Bei unklarem Vertragstext frag die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt, das kann ich hier nicht verbindlich beurteilen.